EY legt Trennung von Prüfung und Beratung auf Eis

23.05.2023 – Mindelheim

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY stoppt die im vergangenen Jahr angekündigten Pläne zur Aufspaltung des Unternehmens. Das sogenannte Projekt Everest sah vor, das lukrative Beratungsgeschäft vom ursprünglichen Kerngeschäft der Wirtschaftsprüfung zu trennen und unter neuem Namen an die Börse zu bringen. Der Vorstoß hatte viel Aufsehen erregt und in der Branche große Diskussionen ausgelöst. EY wollte sich mit der Trennung mehr Luft verschaffen, frei von regulatorischen Vorgaben Kunden gleichzeitig als Prüfer und Berater betreuen zu können. Aufgrund der Finanzmarktregulierung ist dies den großen WP-Gesellschaften, die neben ihren Prüfeinheiten im Laufe der Jahre ein riesiges Beratungsgeschäft aufgebaut haben, nicht mehr möglich.

EY US-Einheit wollte Aufspaltung nicht mittragen

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Nach der Ankündigung im vergangenen Herbst war für April zunächst die Abstimmung der weltweit rund 13.000 Partner über das Abspaltungsprojekt vorgesehen. Bereits im Vorfeld wurden interne Unstimmigkeiten publik, Anfang April wurde nun schließlich die Reißleine gezogen. Vor allem die US-amerikanische Einheit von EY – größte Landesgesellschaft und wichtigster Umsatzbringer mit rund 40 Prozent der globalen Erlöse – wollte die Trennung nicht mittragen. Zu groß waren die Bedenken, dass die Abspaltung dem Steuerberatungsgeschäft mehr schaden als nutzen würde.

Folgen des Wirecard-Skandals machen EY langfristig zu schaffen

Nach diversen Skandalen hätte das Projekt Everest vor allem für EY in Deutschland der große Befreiungsschlag werden können. Daraus wird nun erst einmal nichts. Vielmehr wird die WP-Gesellschaft noch einige Zeit an den Folgen der Causa Wirecard zu laborieren haben. Nur wenige Tage vor dem verkündeten Aus für Projekt Everest wurde hier das Urteil durch die Aufsichtsbehörde Apas gesprochen: EY muss eine Geldstrafe von 500.000 Euro bezahlen, auch fünf Wirtschaftsprüfer werden belangt. Viel schwerer wiegt jedoch, dass EY zwei Jahre lang keine neuen Prüfmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse übernehmen darf. Unter das Verbot fallen alle börsennotierten Unternehmen sowie viele Banken und Versicherungen.

Die bestehenden Mandate der Wirtschaftsprüfer sind von dem Apas-Verbot nicht betroffen, EY darf seine derzeit acht Dax-Mandate also weiterbetreuen. Dennoch ein herber Schlag. Im zurückliegenden Geschäftsjahr sind die Deutschlandumsätze bei EY in der Prüfung bereits um 3,7 Prozent eingebrochen, während die Wettbewerber PwC und Deloitte jeweils um rund 10 Prozent zulegten. Bis die Deutschland-Gesellschaft von EY in der Prüfung wieder Erfolge verzeichnen wird, dürfte es noch dauern. Die deutschen Partner von EY werden möglicherweise hoffen, dass die Aufspaltungspläne tatsächlich nur auf Eis gelegt und nicht für immer ad acta gelegt sind.

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